AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALTHERSCHER HOF (AH)
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis für alle Reiseverträge zwischen Ihnen und dem Altherschen Hof und ergänzen die reiserechtlichen Vorschriften der § 651 a-l BGB. Sie werden von Ihnen mit der Buchung auch für die von Ihnen mit angemeldeten Personen anerkannt, als deren Vertreter Sie auch bezüglich Ihrer gesamten Buchung uns gegenüber auftreten. Unsere AGB sind Bestandteil des Reisevertrags.
1. REISEVERTRAG
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder via Internet vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung des AH zustande. Der Kunde erhält vom AH eine schriftliche Reisebestätigung; die Reisebestätigung durch den AH kann auch per E-Mail erfolgen oder, im Falle der Buchung via Internet durch die für diese Buchung vorgesehene Bestätigungsform.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des AH vor, an welches sich dieser 10 Tage gebunden hält. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende der AH die Annahme - auch durch schlüssiges Verhalten wie z.B. Leistung der Zahlung oder Reiseantritt - erklärt.
1.2. Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich bei Direktbuchungen ausschließlich nach dem Reiseprospekt bzw. des Internetauftritts des AH und der schriftlichen Reisebestätigung des AH. Ergänzend hierzu gelten diese AGB als Bestandteil des Reisevertrags.
1.3 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von dem AH nicht bevollmächtigt und nicht berechtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des AH hinausgehen oder im Widerspruch zur Reisebeschreibung stehen.
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1 Mit der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 25 % des Gesamtreisepreises sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen haben grundsätzlich unter Angabe des auf der Reisebestätigung ersichtlichen Namens sowie der Rechnungsnummer zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Angaben können nicht als Erfüllung angesehen werden.
Alle Zahlungen sind auf das Konto des AH wie folgt zu leisten: Volksbank Vorpommern
IBAN DE52 1506 1638 0000 067873, BIC GENODEF1ANK
Diese Bankverbindung finden Sie auch auf jeder Bestätigung/Rechnung des AH.
2.2 Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Datum der Reisebestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheins bei dem AH ein ist der AH berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der AH Schadensersatz gemäß Ziffer 5.2 vom Kunden verlangen.
2.3 Die Anzahlung ist an den gebuchten, bestätigten und damit vereinbarten Reisetermin und Ort gebunden und auf andere Personen nicht übertragbar. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.4 Der Restbetrag auf den Gesamtreisepreis muss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn (bei dem AH eingehend) gezahlt sein.
2.5 Erfolgt eine Buchung kurzfristig (d. h. weniger als 14 Tage zwischen Buchungsdatum und Reisetermin) ist der volle Gesamtreisepreis sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall ist es dem Kunden gestattet, den vollen Reisepreis bei Ankunft und vor Schlüsselübergabe, vor Ort im Hotel oder Ferienzentrum zu entrichten.
2.5.1 Im Falle einer Nachbuchung/Verlängerung vor Ort, muss für den nachgebuchten Zeitraum vorab gezahlt werden. Dies geschieht entweder per Überweisung oder vor Ort in bar. Erst nach Prüfung der Verfügbarkeit und Zahlungseingang beim (AH), ist die Nachbuchung verbindlich.
2.6 Ohne vollständige Zahlung des Gesamtreisepreises und Nachweis der Zahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.
3. LEISTUNGEN
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Angaben der Reisebestätigung, des AH sowie aus der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Leistungsbeschreibung des AH. Veränderungen der Vertragsinhalte sowie Nebenabreden, wie
z. B. die Mitnahme von Haustieren, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den AH. Der AH behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
3.2 Die Beförderung ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Gesamtreiseleistung
3.3 Ausflüge und Besichtigungsfahrten während der Reise und an den Zielorten sind grundsätzlich Fremdleistungen, also keine eigenen Leistungen des AH.
3.4 Zusatzbetten und Kinderbetten müssen grundsätzlich vor Reiseantritt bestellt werden. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, ist der AH berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, behält sich der AH vor. Leistungsänderungen durch den AH werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen werden ihm alternativ eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Kunden gemäß § 651a V BGB bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Reisepreiserhöhung um mehr als 5 % bleibt hiervon unberührt.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder bei einer erheblichen Änderung der wesentlichen Reiseleistungen ist der Kunde berechtigt, gebührenfrei vom Reisevertrag zurück zu treten oder aber vom AH zu verlangen, an einer gleichwertigen Reise teilzunehmen, sofern der AH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot dem Kunden zu offerieren.
4.2 Der AH behält sich vor, die im Reiseprospekt ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreise im Falle der Erhöhung der Abgaben für Leistungen, bzw. einer Änderung der gesetzlichen MwSt. unter Angabe der jeweiligen Berechnungsgrundlage des neuen Preises zu ändern, nach Buchung jedoch nur insoweit als zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen.
4.3 Der Reisende ist verpflichtet, diese ihm zustehenden Rechte unverzüglich nach Erklärung durch die GEW dieser gegenüber geltend zu machen.
4.4 Wünscht der Kunde nach Buchung der Reise Änderungen zum Beispiel bezüglich Unterkunft oder Reisetermin, so hat dieser unverzuglich dem AH mitzuteilen. Der AH wird den Wunsch prüfen aber kann keine Garantie auf Umsetzung garntieren.
5. RÜCKTRITT- STORNIERUNGSKOSTEN - SCHADENSERSATZ
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem AH. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Gleiches gilt für kurzfristig gebuchte Reisen.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, ist der AH berechtigt, pauschalierte Rücktrittskosten (inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer) vom Gesamtreisepreis wie folgt zu verlangen:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
- bis zum 07. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- ab dem 06. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
- bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises
5.3 Bei der Berechnung der pauschalen Rücktrittskosten sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen vom AH berücksichtigt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem AH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vom AH geforderte Pauschale.
5.4 Rücktrittsgebühren sowie verauslagte Kosten sind sofort zur Zahlung fällig.
5.5 Der AH ist berechtigt, bei fristloser Kündigung gemäß Ziffer 2.2 Schadensersatz vom Kunden entsprechend den Regelungen zur Rücktrittskostenpauschale gemäß Ziffer 5.2 der AGB zu fordern.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Kunde in Folge verspäteter Anreise oder vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen die Reiseleistungen nur teilweise in Anspruch, erfolgt keine Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen.
7. AUFHEBUNG DES VERTRAGES AUFGRUND AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Sowohl der AH als auch der Kunde können den Vertrag vor Reisebeginn kündigen, wenn infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Bei Kündigung vor Reisebeginn aufgrund vorstehender Umstände erhält der Kunde den gezahlten Reisepreis zurück.
8. HAFTUNG
8.1 Die vertragliche Haftung des AH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb 1 Monats nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise bei dem AH schriftlich anzuzeigen und geltend zu machen.
8.3 Eine Haftung besteht nicht im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).
8.4 Ein Schadenersatzanspruch gegen den AH ist insoweit beschränkt, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Der AH kann sich bei entsprechenden Schadensfällen auf diese internationalen Übereinkommen oder Vorschriften berufen.
9. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN/BESCHWERDEN
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem AH vor Ort mitzuteilen.
Die Anschrift für Beanstandungen/Beschwerden des AH lautet:
Altherscher Hof
Haus 45
18513 Splietsdorf
Telefonnummer: 0173 23 28 946
Mail: info@altherscherhof.de
9.2 Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung gegenüber dem AH nicht ein.
9.3 Der AH ist im Übrigen nicht verpflichtet, für eine Ersatztransportmöglichkeit zu sorgen oder eine Ersatzreise anzubieten, falls ein Gast Flug, Bus, Bahn oder Schiff aus eigenem Verschulden versäumt.
10. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN/VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber des AH, unter Angabe der Reservierungsnummer an folgende Anschrift des AH geltend zu machen:
Altherscher Hof
Haus 45
18513 Splietsdorf
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem AH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis entweder der Kunde oder der AH die andere Partei schriftlich über das Ende der Verhandlungen informiert. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Kunden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.
11. ABTRETUNGSVERBOT
Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Mitreisende und/oder Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
12. SONSTIGE BESTIMMUNGEN UND VEREINBARUNGEN; GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
12.1 Die vorgenannten Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen schriftlich getroffen werden.
12.2 Der AH behält sich vor, bei Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären.
12.3 Der AH zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten werden EDV-mäßig gespeichert, verarbeitet und bedarfsbezogen weitergegeben. Dies erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der Maßgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Der AH behält sich vor, den Kunden zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote zu informieren, soweit der Reiseteilnehmer dies nicht ausdrücklich schriftlich ablehnt. Der Kunde hat im Übrigen das Recht, der Zusendung von Informationen zu widersprechen. Der Widerspruch soll schriftlich an den AH unter deren Anschrift oder per Mail erfolgen.
Alle personenbezogenen Daten, die zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Kunde besitzt gem. § 28 Abs. 4 Satz 2 BDSG ein Widerspruchsrecht in Bezug auf die Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung.
12.4 Alle Angaben in unseren Prospekten und auf unserer Homepage werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
12.5 Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte oder neuer Inhalte unserer Homepage verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
12.6 Für Druck- und Rechenfehler haftet der AH nicht. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den AH zur Anfechtung des Reisevertrags.
12.7 Der Kunde kann den AH nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von dem AH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des AH maßgebend.
12.8 Auf den Reisevertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Vertragssprache ist deutsch, dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis.
12.9 Die vorstehenden Bestimmungen gelten dann nicht, sofern und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen etwas anderes zu Gunsten des Kunden ergibt und diese Abkommen auf den Reisevertrag zwischen Kunde und dem AH anwendbar sein sollten. Sie gelten auch dann nicht, wenn ein Kunde einem Mitgliedstaat der EU angehört, dessen nicht abdingbare Bestimmungen für den Kunden günstiger sind.